Handlungsanleitung für den Einsatz Ihrer Rechtstexte und Ihrer Zahlarten
Allgemeines
A. Handlungsanleitung zur Onlinestreitschlichtungsplattform der EU-Kommission
B. Handlungsanleitung für Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen
C. Handlungsanleitung für Ihre Datenschutzerklärung und zum Datenschutz allgemein
1. Einbindung
2. Werbung mit Newslettern
3. Einsatz von Google Analytics
4. Einwilligungserklärung bei Verwendung der Conversion-Tracking-Technologie von Facebook ("Facebook-Pixel")
5. Verwendung von Cookies zu Werbe-,Tracking- und Analysezwecken
6. Handlungsanleitung zur Verwendung von Facebook-Connect / Facebook-Login
D. Handlungsanleitung für Ihre Widerrufsbelehrung
E. Handlungsanleitung für Ihre Zahlungsarten
1. Notwendige Änderungen auf Ihrer Online-Präsenz bei Einbindung der Zahlart Rechnungskauf via Payment-Dienstleister Klarna (Klarna-Rechnung)
F. Handlungsanleitung zu den Lieferfristen
G. Handlungsanleitung für die Änderungen auf Ihrer Online-Präsenz, wenn die E-Mail-Adressen von Kunden an einen der Paketdienstleister DHL, GLS, UPS, DPD oder Hermes zum Zwecke der Lieferabstimmung mit den Kunden weitergegeben werden sollen:
1. Handlungsanleitung für die Änderungen auf Ihrer Online-Präsenz, wenn die E-Mail-Adressen von Kunden an den Paketdienstleister DHL zum Zwecke der Lieferabstimmung mit den Kunden weitergegeben werden sollen:
H. Handlunganleitung zur Information zur Batterieentsorgung
I. Achtung bei Werbung mit Garantien!
J. Muster für Garantiebedingungen
1. Einführung
2. Garantiebedingung
K. Verkauf mangelhafter Sachen
1. Verkauf von mangelhaften Sachen
Allgemeines
Achten Sie bitte darauf, die Rechtstexte stets vollständig einzusetzen und nichts auszulassen. Setzen Sie möglichst nichts, und auch nicht ohne Beratung, hinzu.
Wenn Sie einzelne Teile auslassen, selbst hinzufügen oder abändern, übernimmt Protected Shops keine Haftung für Ihnen hieraus evtl. entstehende Schäden.
A. Handlungsanleitung zur Onlinestreitschlichtungsplattform der EU-Kommission
Wie Sie <url>https://www.protectedshops.de/infothek/whitepaper/verbraucherstreitbeilegung-neue-pflichten-fuer-onlinehaendler-ab-01-02-2017
bereits nachlesen konnten, müssen Sie seit dem 09.01.2016 einen Link auf die Onlinestreitbeilegungs-Plattform der EU-Kommission bereithalten.
Der Link muss anklickbar sein.
Wie das zu realisieren ist, kann sich von Shopsystem zu Shopsystem unterscheiden.
Daher können wir hier keine technische Anleitung geben.
Der normale HTML-Befehl würde lauten:
http://ec.europa.eu/consumers/odr
B. Handlungsanleitung für Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese AGB mit Kundeninformationen sind ausschließlich für Ihren eigenen Online-Shop (Webshop) erstellt und konzipiert. Sie dürfen nur für Verträge über Warenlieferungen verwendet werden.
Diese AGB mit Kundeninformationen sind nicht für Verträge über Dienstleistungen (wie etwa Miet-, Werk-, Geschäftsbesorgungs-, Makler-, Partnerschaftsvermittlungs- oder Reisevermittlungsverträge zählen) anwendbar!
Sie dürfen auch nicht für Internetplattformen wie eBay, Amazon oder sonstige Plattformen genutzt werden, da hier sonst erhebliche Abmahngefahr besteht.
Sie müssen diese AGB mit Kundeninformationen Ihren Kunden zwingend zusätzlich in Textform (E-Mail, Fax oder Brief) zukommen lassen.
Dies kann am besten in der Erstkontaktmail, die Sie dem Kunden nach Zugang der Bestellung zuschicken, passieren.
Eine Übersendung in der Warenlieferung (etwa auf der Rückseite der Rechnung) kann zusätzlich geschehen.
Die AGB mit Kundeninformationen sollten im Online-Shop unter einem eigenen Link "AGB & Kundeninformation" eingepflegt werden.
Prüfen Sie der Veröffentlichung dieser AGB mit Kundeninformationen ob sie evtl. einer Unterlassungserklärung widersprechen, die Sie in der Vergangenheit abgegeben haben. Lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich beraten.
C. Handlungsanleitung für Ihre Datenschutzerklärung und zum Datenschutz allgemein
1. Einbindung
Bitte pflegen Sie die Datenschutzerklärung unter einen eigenen Link "Datenschutzerklärung" ein.
2. Werbung mit Newslettern
Mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden (= Anmeldung des Kunden zum Newsletter)
Beachten Sie, dass es für eine Einwilligung zum Erhalt des Newsletters nicht ausreicht, Ihrem Kunden diese Datenschutzerklärung nur zur Kenntnis zu bringen. Der Kunde muss an einer Stelle ausdrücklich erklären, dass er mit der Nutzung seiner E-Mailadresse für solche Zwecke einverstanden ist.
Meistens geschieht das durch eine Checkbox, die im Bestellprozess oder separat eingebunden ist.
Aus dem Erklärungstext muss hervorgehen, welche Produkte oder Dienstleistungen welcher Unternehmen die Einwilligung konkret erfasst.
Sie können dafür folgenden Satz verwenden:
"Bitte senden Sie mir gemäß Ihrer Datenschutzerklärung regelmäßig (jederzeit widerruflich) Informationen zu folgendem Produktsortiment per E-Mail zu: [AUFZÄHLUNG DER VON IHNEN VERTRIEBENEN WARENGRUPPEN]"
Bitte beachten Sie , dass nur die "Double Opt-In"-Methode im rechtlichen Sinne geeignet ist, das Einverständnis des Empfängers beweisbar einzuholen. Übersenden Sie Newsletter nur nachdem Ihr Kunde das Double-Opt-in bestätigt hat!
2.1. Sie können auch einen Newsletter ohne die ausdrückliche Einwilligung Ihres Kunden verschicken.
Eine solche ausdrückliche Einwilligung zur Newsletterübersendung ist nämlich nur dann nicht erforderlich, wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind:
- Sie die E-Mailadresse Ihres Kunden im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung erhalten haben und
- Sie diese E-Mailadresse ausschließlich zur Werbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwenden und
- der Kunde dieser Verwendung nicht widersprochen hat und
- der Kunde bereits bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung deutlich darauf hingewiesen wurde, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
Wir empfehlen ferner, gut lesbar im Bestellprozess folgenden Text einzubinden:
"Wir nutzen Ihre E-Mailadresse neben der Abwicklung Ihrer Bestellung zur Übersendung von Informationen über eigene ähnliche Waren/(Dienstleistungen). Sie können der Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse zu diesem Zweck jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Sollten Sie keine weitere Werbung wünschen, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail an folgende Adresse mit: « Bitte fügen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein » oder klicken Sie auf den Link « bitte fügen Sie den Namen des Links ein, z.B. "Abbestellen" » am Ende des Newsletters "
Ihr Kunde muss auch in jeder Email über diese Möglichkeit der Abmeldung informiert werden!
Da die Abgrenzung von "ähnlichen" Waren oft sehr schwierig ist und verschwimmt, empfehlen wir grundsätzlich nur den Newsletterversand nach Einwilligung.
3. Einsatz von Google Analytics
Verwenden Sie Google Analytics unbedingt mit der "_anonymizeIP()"-Code-Funktion.
Näheres dazu:
https://support.google.com/analytics/answer/2763052?hl=de
Wenn Sie einen funktionerenden Opt-Out-Cookie erstellen wollen, muss mittels eines spezifischen Java-Script-Codes ein Mechanismus implementiert werden, welcher die Datenerhebung bei Aktivierung eines Opt-Out-Cookies verhindert.
Dieser Java-Script-Code muss stets vor dem eigentlichen Analytics-Code in den Quellcode der jeweiligen Website eingebunden werden.
- Das Script lautet wie folgt:
- Hinweis:
Ersetzen Sie 'UA-XXXXXX-Y’ mit Ihrem, von Google individuell vergebenen Tracking-Code.
Google hält ebenfalls eine Anleitung zur programmgesteuerten Unterbindung des Trackings über den Link https://developers.google.com/analytics/devguides/collection/gajs/?hl=de#disable
bereit.
Das Script muss auf jeder (!) Seite eingebettet werden, auf der ein "Google Analytics"-Tracking-Code implementiert ist.
Verwenden Sie Google Analytics, müssen Sie eine Datenverarbeitungsbedingung mit Google abschließen:
https://support.google.com/analytics/answer/3379636
Hinweis: Bewahren Sie zu Beweiszwecken unbedingt eine Kopie des Vertrages auf.
4. Einwilligungserklärung bei Verwendung der Conversion-Tracking-Technologie von Facebook ("Facebook-Pixel")
Da beim Einsatz der Conversion-Tracking-Technologie von Facebook mit sehr großer Wahrscheinlichkeit Nutzerdaten von externen Webseiten mit Facebook-Nutzerprofildaten gekoppelt werden, ist vor dem Laden des entsprechenden Codes des "Facebook-Pixels" auf Ihrer Seite die Einholung einer Nutzereinwilligung erforderlich!
Zu beachten ist also, dass Nutzer über die Anwendung des Conversion Tracking belehrt werden und dieser zustimmen müssen, noch bevor ein entsprechender Tracking Code eingesetzt wird.
Das setzt entweder voraus, dass der Code dynamisch nachgeladen wird oder ein Seitenreload erfolgt. Wir empfehlen, die Belehrung und Einwilligungsanfrage durch ein entsprechendes Pop-Up oder Banner auf der Anbieterseite zu integrieren, das nach erfolgter Zustimmung des Nutzers dynamisch nachgeladen wird oder einen Seiten-Reload initiiert und den Cookie erst dann ausführt.
Dem Ausdrücklichkeitserfordernis der Einwilligung kann über einen "Einwilligungsbutton" im Rahmen des Pop-Ups bzw. Banners Rechnung getragen werden.
Wichtig ist, dass der Nutzer im Rahmen seiner Einwilligungserklärung über das konkrete Verfahren des Conversion Tracking belehrt werden muss. Dabei ist es möglich, die Belehrung entweder in das Pop-Up bzw. Banner zu integrieren oder aber in die Datenschutzerklärung aufzunehmen, auf welche dann wiederum im Pop-Up bzw. Banner verwiesen werden muss.
Unserer Meinung nach erscheint der Verweis auf die Datenschutzerklärung vorzugswürdig, da eine vollständige Belehrung die Dimensionen des Pop-Up-Fensters bzw. Banners unnötig ausdehnen würde und zudem geeignet ist, den Nutzer durch einen Überschuss an Text und Informationen zu verwirren.
Wir empfehlen, das Pop-Up bzw. den Banner wie folgt zu gestalten:
"Auf dieser Website wird das Facebook-Pixel von Facebook für statistische Zwecke verwendet. Mit Hilfe eines Cookies kann so nachvollzogen werden, wie unsere Marketingmaßnahmen auf Facebook aufgenommen und verbessert werden können. Über Ihr Einverständnis hiermit würden wir uns sehr freuen.Informationen zum "Facebook-Pixel", zu Cookies und dem Ihnen zustehenden Widerspruchsrecht erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung [-> Link auf die eigene Datenschutzerklärung]."
Innerhalb des Pop-Ups bzw. Banners ist unterhalb des vorgenannten Textes dann zusätzlich die Schaltfläche
"Ich bin mit der Verwendung des Facebook-Pixels einverstanden"
einzufügen.
5. Verwendung von Cookies zu Werbe-,Tracking- und Analysezwecken
Sollten Sie zu Werbe-, Tracking- und Analysezwecken Cookies verwenden, so muss der Seitenbesucher zu Beginn des Seitenaufrufs über einen gut sichtbaren Banner/Balken am oberen oder unteren Rand der Webseite auf die Verwendung von Cookies durch die Webseite hingewiesen und darüber informiert werden, dass der Betreiber der Webseite von der Zustimmung des Nutzers ausgeht, wenn er die Nutzung der Webseite daraufhin fortsetzt.
"Diese Website verwendet Cookies zur Analyse von Websitezugriffen/Marketingmaßnahmen.
Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.
Informationen zu Cookies und Ihre Widerspruchsmöglichkeit"
Die Passage "Informationen zu Cookies und Ihre Widerspruchsmöglichkeit" muss sodann mit der Datenschutzerklärung verlinkt sein.
6. Handlungsanleitung zur Verwendung von Facebook-Connect / Facebook-Login
Mit Facebook Connect können sich Nutzer über deren Facebook-Account in den Onlineshop einloggen.
Hinweis
Achtung: Die Verwendung von Facebook Connect ist rechtlich umstritten, eine eindeutig zulässige datenschutzkonforme Verwendung von Facebook Connect ist derzeit nicht möglich, es verbleibt ein Restrisiko bei der Verwendung dieses Single Sign On-Verfahrens.
Eine das rechtliche Risiko minimierende Lösung wäre die Implementierung des nachstehenden Verfahrens:
- Im Rahmen des Login-/Registrierungsprozess im Zusammenhang mit Facebook Connect ist die ausdrückliche Einwilligung des Seitenbesuchers einzuholen, eine solche Einwilligung mit verbundener (nicht vorangecheckter) Check-Box könnte wie folgt aussehen:
"Ich bin damit einverstanden, dass durch Facebook-Connect automatisch Daten an den Seitenbetreiber übermittelt und verwendet werden. Dies betrifft meine als öffentlich markierten Profildetails bei Facebook, wie z.B. Anrede, Vorname, Nachname, Adressdaten, Land, E-Mail Adresse, Geburtsdatum, aber auch die Nutzer-IDs meiner Freunde, meine Profilbilder und meine Freundesliste. Die Datenschutzerklärung habe ich gelesen. Diese Einwilligung kann ich jederzeit durch eine E-Mail an die im Impressum benannte Adresse widerrufen."
Hinweise:
Die vorstehende Einwilligung muss in unmittelbarer Nähe zum Facebook Connect-Button platziert werden, die Funktion Facebook-Connect darf nicht ausführbar sein, solange die Einwilligung noch nicht erteilt worden ist. Zudem sollte das Wort "Datenschutzerklärung" in der vorstehenden Einwilligungsklausel mit der Seite *verlinkt+ sein, auf welcher die Datenschutzerklärung abrufbar ist.Die Einholung der Einwilligung muss mitprotokolliert und gespeichert werden.Ob dieses Vorgehen einem gerichtlichen Verfahren Stand halten würde, lässt sich allerdings mit letzter Gewissheit nach dem gegenwärtigen Stand der Rechtsprechung nicht mit Sicherheit vorhersagen, wenn Sie ganz sicher handeln möchten, dürfen Sie Facebook Connect nicht verwenden!
D. Handlungsanleitung für Ihre Widerrufsbelehrung
Die Widerrufsbelehrung darf nur im Zusammenhang mit einem Fernabsatzvertrag im elektronischen Geschäftsverkehr über Warenlieferungen verwendet werden.
Dagegen ist diese Widerrufsbelehrung für Verträge mit folgenden Inhalten nicht geeignet:
• Verträge über den Verkauf von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten
• Verträge über Dienstleistungen (zu denen etwa Miet-, Werk-, Geschäftsbesorgungs-, Makler-, Partnerschaftsvermittlungs- oder Reisevermittlungsverträge zählen)
• Verträge über die Lieferung von Wasser, Strom, Gas (nach nicht begrenztem Volumen bzw. nicht begrenzter Menge) oder Fernwärme
• Verträge über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden
• Abonnement-Verträge
• Kauf auf Probe im Sinne des § 454 BGB.
Sie müssen Ihren Kunden die Widerrufsbelehrung samt Widerrufsformular zusätzlich in Textform (E-Mail, Fax oder Brief) übermitteln. Wir empfehlen Ihnen, die Widerrufsbelehrung in die Erstkontakt-E-Mail, die Sie dem Kunden nach Zugang der Bestellung zuschicken, einzupflegen. Zusätzlich kann sie zu Beweiszwecken der Warenlieferung (etwa auf der Rückseite der Rechnung) beigefügt werden (optional).
Achtung: Vor der Veröffentlichung dieser Widerrufsblehrung sollten Sie genauestens prüfen, ob diese möglicherweise einer Unterlassungserklärung widersprechen, die Sie zuvor abgegeben haben! Sie sind sich unsicher? Lassen Sie sich anwaltlich beraten!
E. Handlungsanleitung für Ihre Zahlungsarten
1. Notwendige Änderungen auf Ihrer Online-Präsenz bei Einbindung der Zahlart Rechnungskauf via Payment-Dienstleister Klarna (Klarna-Rechnung)
Im Rahmen des Bestellvorgangs:
Bitte fügen Sie im Rahmen des Bestellvorgangs bei der Checkbox, bei welcher Sie den Kunden die AGB abchecken lassen, den nachstehenden Einwilligungstext ein. Es ist darauf zu achten, dass dieser Text nur dann angezeigt werden darf, wenn die Zahlungsart Klarna ausgewählt worden ist.
"[ ]Mit der Übermittlung der für die Abwicklung des Rechnungskaufes und einer Identitäts- und Bonitätsprüfung erforderlichen Daten an Klarna bin ich einverstanden. Meine Einwilligung (LINK AUF: https://online.klarna.com/consent_de.yaws) kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Es gelten die AGB (LINK ZU DEN AGB) des Händlers"
- Bitte fügen Sie zusätzlich gegebenfalls noch den Hinweis ein, dass der Rechnungskauf nur bis zu dem maximalen Warenbestellwert angeboten werden kann;
- Bitte markieren Sie die Pflichtfelder für die Angaben des Kunden bei Auswahl des Rechnungskaufs
F. Handlungsanleitung zu den Lieferfristen
Sie sind verpflichtet, den Verbraucher über Dauer, Beginn und Ablauf der Lieferfrist zu informieren, innerhalb welcher der Verbraucher in jedem Fall mit dem Zugang der Ware rechnen kann.
Hierzu empfehlen wir folgendes Vorgehen:
1. Bitte geben Sie bei jedem Artikel die jeweilige Lieferfrist für einen Versand innerhalb Deutschlands an und versehen diese mit einem Sternchen.
Beispiele:
Lieferzeit 3-5 Tage*
oder
Lieferzeit höchstens 5 Tage*
oder
Lieferzeit bis zu 5 Tage*
Wenn Sie auch einen Expressversand anbieten, weisen Sie die geänderten Lieferzeiten aus
Beispiel:
Lieferzeit: Standard höchstens 5 Tage, Express in 1 Tag*
2. Fügen Sie in den Footer jeder Angebotsseite eine Auflösung des Sternchenhinweises ein. Hier stellen Sie klar, für welche Länder die angegebenen Lieferzeiten gelten, und verlinken auf die neue Seite für Lieferfristen
Beispiel:
"Für Lieferungen nach Deutschland. Die Lieferzeiten für andere Länder und die Informationen zur Berechnung des Liefertermins finden Sie hier
3. Weisen Sie in einer eigenen Informationsseite die maximalen zusätzlichen Lieferfristen für andere Länder auf.
Am sinnvollsten ist eine Tabelle, auf der Sie die zusätzliche Lieferzeit, die bei anderen Ländern anfällt hinweisen. Geben Sie im Zweifelsfall lieber einen zu langen als zu kurzen Zeitraum an.
Beispiel:
Information zu den Lieferzeiten
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Lieferzeiten für den Versand in andere Länder, die Sie der Lieferzeit, die beim jeweiligen Artikel angegeben ist, hinzurechnen müssen.
Land | Zusätzliche maximale Dauer in Tagen
Österreich | 2
Schweiz | 3
Italien | 5
usw.
4.
Bei Bestellungen mehrerer Artikel kommt es darauf an, ob Sie die Artikel je nach Verfügbarkeit entweder in einer gemeinsamen Sendung oder auch in mehreren Sendungen (Teillieferungen) versenden.
Beispiel:
Gemeinsame Sendung:
Information zu den Lieferzeiten
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Lieferzeiten für den Versand in andere Länder, die Sie der Lieferzeit, die beim jeweiligen Artikel angegeben ist, hinzurechnen müssen.
Land | Zusätzliche maximale Dauer in Tagen
Österreich | 2
Schweiz | 3
Italien | 5
usw.
Wenn Sie bei uns im Rahmen einer Bestellung mehrere Artikel bestellen, für die unterschiedliche Lieferzeiten gelten, versenden wir die Ware in einer gemeinsamen Sendung, sofern wir mit Ihnen nichts anderes vereinbart haben. In diesem Fall gilt für die Warensendung insgesamt die Lieferzeit, die für den Artikel Ihrer Bestellung mit der längsten Lieferzeit gilt.
Teillieferung (ohne zusätzliche Versandkosten):
Information zu den Lieferzeiten
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Lieferzeiten für den Versand in andere Länder, die Sie der Lieferzeit, die beim jeweiligen Artikel angegeben ist, hinzurechnen müssen.
Land | Zusätzliche maximale Dauer in Tagen
Österreich | 2
Schweiz | 3
Italien | 5
usw.
Wenn Sie bei uns im Rahmen einer Bestellung mehrere Artikel bestellen, für die unterschiedliche Lieferzeiten gelten, versenden wir die Ware je nach Verfügbarkeit in mehreren Teilsendungen, für die die beim jeweiligen Artikel angegebenen Lieferzeiten gelten. Zusätzliche Versandkosten fallen nicht an.
5. Anschließend hängen Sie bitte folgende Erklärung zur Berechnung des (spätesten) Liefertermins an:
Information zur Berechnung des Liefertermins
Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
oder, falls von Ihrem Versandunternehmen auch Samstags zugestellt wird:
Information zur Berechnung des Liefertermins
Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
G. Handlungsanleitung für die Änderungen auf Ihrer Online-Präsenz, wenn die E-Mail-Adressen von Kunden an einen der Paketdienstleister DHL, GLS, UPS, DPD oder Hermes zum Zwecke der Lieferabstimmung mit den Kunden weitergegeben werden sollen:
1. Handlungsanleitung für die Änderungen auf Ihrer Online-Präsenz, wenn die E-Mail-Adressen von Kunden an den Paketdienstleister DHL zum Zwecke der Lieferabstimmung mit den Kunden weitergegeben werden sollen:
Änderung im Rahmen des Shop-Bestellvorgangs:
Sie dürfen die vom Kunden erhobene E-Mail-Adresse nur dann an einen Dritten (hier DHL) weitergeben, wenn Sie die ausdrückliche Einwilligung des betroffenen Kunden in die Weitergabe seiner E-Mail-Adresse eingeholt haben!
Diese Einwilligung des Kunden kann durch einen entsprechenden Erklärungstext bewerkstelligt werden, den der Kunde im Verlauf des Bestellprozesses in Ihrem Online-Shop durch Setzen eines Häkchens mittels Opt-In Checkbox ausdrücklich bestätigt.
- Bitte fügen Sie daher im Bestellvorgang folgenden Einwilligungstext (inkl. Check-Box) ein:
" [ ] Ich bin damit einverstanden, dass meine E-Mail-Adresse bzw. meine Telefonnummer an
an DHL (Deutsche Post AG, Charles-de-Gaulle-Straße 20, 53113 Bonn) weitergegeben wird, damit DHL vor der Zustellung der Ware zum Zwecke der Abstimmung eines Liefertermins per E-Mail oder Telefon
Kontakt mit mir aufnehmen bzw. Statusinformationen zur Sendungszustellung übermitteln kann. Meine diesbezüglich erteilte Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen"
Bitte beachten Sie, dass die Check-Box nicht vorangecheckt sein darf! Grund: Der Kunde muss seine Einwilligung in die Weitergabe seiner E-Mail-Adresse freiwillig und selbstständig erteilen!
H. Handlunganleitung zur Information zur Batterieentsorgung
Sie haben bei uns angegeben, keine Produkte mit Batterien oder Batterien selbst zu verkaufen.
I. Achtung bei Werbung mit Garantien!
Ab dem 01.01.2022 muss die Garantieerklärung dem Kunden (Verbraucher) neben der Darstellung auf der Webseite spätestens bis zur Lieferung der bestellten Ware (für die die Garantie gilt) auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per Email) zur Verfügung gestellt werden, selbst wenn der Verbraucher dies nicht verlangt hat. Allein die Darstellung auf der Webseite ist nicht mehr ausreichend.
Sollte die Garantieerklärung nicht auf der Produktseite dargestellt werden können, muss das konkrete Produkt, auf das sich die Erklärung bezieht, aus der Erklärung hervorgehen.
Aktuell ergehen leider auch Abmahnungen, wenn Herstellergarantien vorhanden sind und auf diese nicht eingegangen wird.
Zwar ist noch nicht rechtlich völlig geklärt, ob dies notwendig ist, um Abmahnungen aber diesbezüglich zu verhindern, müsste jedoch tatsächlich mindestens für die Produkte für die das Bestehen einer Herstellergarantie offensichtlich ist, über diese Garantie informiert werden.
Die Herstellergarantie müsste dabei folgende Informationen anbieten:
- Geltungsdauer der Garantie (Wie lange kann sie in Anspruch genommen werden?)
- Name und Anschrift des Garantiegebers
- Beschreibung des Inhalts der Garantie (Was genau wird zugesichert?-, mögliche Beschränkung auf Teile des Produkts)
- Hinweis zur räumlichen Beschränkung der Garantie (z.B. deutschlandweit, europaweit, weltweit)
- Hinweis, dass durch die Garantie die Gewährleistungsrechte nicht eingeschränkt werden
- Informationen zur Geltendmachung der Garantie (Wie muss der Kunde vorgehen?)
Sofern die Angaben des Herstellers den gesetzlichen Vorgaben jedoch nicht genügen, würde man sich diese dadurch zu Eigen machen, was auch ein Abmahnrisiko beinhaltet.
J. Muster für Garantiebedingungen
1. Einführung
WICHTIG
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aufgrund der großen Individualität von Herstellergarantien in dieser Form keine festen Garantiebedingungen zur Verfügung stellen können.
Wir bieten Ihnen im Weiteren ein Muster, wie eine solche Garantiebedingung aussehen kann.
Diese kann jedoch nicht ohne Weiteres verwendet werden, sondern muss mit der jeweiligen Herstellergarantie abgeglichen werden.
Jeder einzelne Punkt kann sich von der vom Hersteller gewährten Garantie unterscheiden.
Daher können wir für das gegebene Muster auch in dieser Form keine Haftung übernehmen.
2. Garantiebedingung
2.1. Muster Herstellergarantie
Der Hersteller XYZ GmbH gewährt für die Dauer von 2 Jahren ab dem Rechnungsdatum eine Herstellergarantie für die mit dem Garantieversprechen beworbene Ware. Die Garantie gilt räumlich europaweit.
Sofern im Zeitraum der Garantie beim Produkt Material- oder Herstellungsfehler auftreten, so bietet der Hersteller an, die Ware nach seiner Wahl kostenlos zu reparieren oder gegen einen gleichwertigen Artikel zu ersetzen.
Die Garantie gilt jedoch nicht für Schäden, welche auf Verschleiß, normalen Verbrauch, unsachgemäßer Handhabung, Gewaltanwendung, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, Umwelteinflüsse, Gewaltanwendung oder eigenen Reparaturversuchen beruhen.
Um die Garantie zu beanspruchen, müssen Sie sich an den Hersteller wenden:
XYZ GmbH
Musterstrasse 123
12345 Musterstadt
Musterland
Telefon
Für die Inanspruchnahme der Garantieleistung muss dem Garantiegeber auf Verlangen die Prüfung der Ware ermöglicht werden. Beim Einschicken der Ware ist eine Beschädigung auf dem Transportweg durch eine entsprechende Verpackung der Ware zu vermeiden.
Sollte der Garantiegeber einen Kaufnachweis verlangen, ist ihm dieser zu übermitteln. Der Garantiegeber kann die Garantieleistung verweigern, wenn ihm kein Kaufnachweis übermittelt wird.
Dem Garantiegeben sind Name und aktuelle Anschrift des Verkäufers mitzuteilen, wenn sich diese nicht aus dem Kaufnachweis ergeben.
Für den Käufer ist die Abwicklung der Garantie frachtfrei. Verauslagte Versandkosten werden vom Garantiegeber erstattet. Ebenso trägt der Garantiegeber die Kosten eines notwendigen Ausbaus der Ware zum Zwecke der Einsendung.
Diese Garantie gilt zusätzlich zu den sonstigen Rechten des Käufers.
Die gesetzlichen Rechte des Käufers, insbesondere die Gewährleistung oder Produkthaftung werden durch diese Garantie nicht berührt. Sie gelten uneingeschränkt neben dieser Garantie und können unentgeltlich in Anspruch genommen werden, unabhängig davon ob ein Garantiefall vorliegt.
Muster Händlergarantie:
Für das angebotene Produkt gewähren wir eine Händlergarantie (weitere Informationen und Hinweise zur Garantie siehe unten!)
Garantiebedingungen:
Wir gewähren Ihnen für die Dauer von 3 Jahren ab dem Rechnungsdatum eine Händlergarantie für die mit dem Garantieversprechen beworbene Ware. Die Garantie gilt räumlich deutschlandweit.
Sofern im Zeitraum der Garantie beim Produkt Material- oder Herstellungsfehler auftreten, so bieten wir an, die Ware nach unserer Wahl kostenlos zu reparieren oder gegen einen gleichwertigen Artikel zu ersetzen.
Die Garantie gilt jedoch nicht für Schäden, welche auf Verschleiß, normalen Verbrauch, unsachgemäßer Handhabung, Gewaltanwendung, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, Umwelteinflüsse, Gewaltanwendung oder eigenen Reparaturversuchen beruhen.
Um die Garantie zu beanspruchen, müssen Sie sich an uns als Garantiegeber wenden:
(Hier Ihre Anschrift eintragen)
Für die Inanspruchnahme der Garantieleistung muss uns auf Verlangen die Prüfung der Ware ermöglicht werden. Beim Einschicken der Ware ist eine Beschädigung auf dem Transportweg durch eine entsprechende Verpackung der Ware zu vermeiden.
Sollten wir einen Kaufnachweis verlangen, ist uns dieser zu übermitteln. Wir können die Garantieleistung verweigern, wenn uns kein Kaufnachweis übermittelt wird.
Für den Käufer ist die Abwicklung der Garantie frachtfrei. Verauslagte Versandkosten werden von uns erstattet.
Diese Garantie gilt zusätzlich zu den sonstigen Rechten des Käufers. Die gesetzlichen Rechte des Käufers, insbesondere die Gewährleistung oder Produkthaftung werden durch diese Garantie nicht berührt. Sie gelten uneingeschränkt neben dieser Garantie und können unentgeltlich in Anspruch genommen werden, unabhängig davon ob ein Garantiefall vorliegt.
K. Verkauf mangelhafter Sachen
1. Verkauf von mangelhaften Sachen
Verkauf mangelhafter Sachen:
Hinweis an Kunden:
1. In Kenntnis Setzen Der Käufer muss besonders hervorgehoben über den Mangel in Kenntnis gesetzt werden. Am besten durch einen Hinweis, der räumlich getrennt von den übrigen Produktinformationen graphisch hervorgehoben steht.
2. Ausdrückliche Vereinbarung Es muss eine ausdrückliche Einwilligung in die negative Beschaffenheitsabweichung vorliegen. Das kann auch wieder im Wege der Checkbox erledigt werden:
a) Checkbox im Checkout
auf der letzten Seite mit dem Text: "Bei dem Kauf von "B-Ware" oder mangelhafter Ware bin ich mit der jeweils in der Beschreibung der Ware angegebenen Abweichung von den objektiven Anforderungen einverstanden und habe diese zur Kenntnis genommen"
Hier ist wichtig, dass die Bestellung nicht ausgelöst werden kann, wenn die Checkbox nicht angehakt ist. In der Warenzusammenfassung der letzten Seite muss der Mangel nochmal ausdrücklich als Text beschrieben sein. Wie auch die Einwilligung zB. in den Erhalt von Newslettern muss diese Einwilligung dokumentiert werden. Der Kunde muss nach der Bestellung den Vertragsinhalt in Textform erhalten, also auch hier mit der ausdrücklichen Beschreibung der Ware und des Mangels. Der Kunde muss auch den Text seiner Checkbox in Textform bekommen.
b) Checkbox beim Artikel selbst Die Checkbox kann auch auf der Artikelseite platziert werden.
"Ich bin mit der hier beschriebenen Abweichung der Ware von den objektiven Anforderungen einverstanden und habe diese zur Kenntnis genommen." Der Kunde darf die Ware nicht in den Warenkorb legen können (oder nicht per Schnell-Bestellmöglichkeit wie etwa PayPal-Express bestellen können) ohne die Checkbox angehakt zu haben.
Achten Sie darauf, dass die Ware bei dieser Variante nicht von einer anderen Stelle des Shops aus in den Warenkorb gelegt werden kann. Auch hier muss bei der letzten Checkout Seite in der Bestellzusammenfassung der Mangel ausdrücklich beschrieben sein. Ebenso muss hier die Checkbox dokumentiert werden und wie unter a) beschrieben müssen dem Kunden alle Texte per Email geschickt werden.
Eine Frau ändert hormonbedingt 3 Mal im Monat ihren Hauttyp
1. Trockene Haut von Tag 1-6: Menstruationsphase
Während der Menstruation produziert der weibliche Körper nur wenig Östrogen. Das führt zu einer besonders trockenen Haut zwischen Tag 1 und Tag 6.
2. Zunehmend ausgeglichene Haut ab Tag 7-14: Follikel-/Aufbauphase
Ab dem 7. Tag des weiblichen Zyklus nimmt die Östrogenproduktion bis zum 14. Tag zu. Gleichzeitig nimmt die Hautfeuchtigkeit zu, die Haut spannt weniger und erscheint strahlender.
Zwischenstopp: ausgeglichene Haut an Tag 14: Ovulation/Eisprung
An dem Tag des Eisprungs strahlt die Haut makellos. Hautfett und Hautfeuchtigkeit sind im Gleichgewicht.
3. Fettende, unreine Haut ab Tag 15-28: Luteal-/Gelbkörperphase
In der Lutealphase nimmt die Sebum (Hautfett) Produktion zu, was sich an einem glänzenden, fettig erscheinendem Teint bemerkbar macht. Gleichzeitig nimmt die Anzahl der Bakterien, die unreine Haut verursachen, in dieser Phase deutlich zu. Zusätzlich ist zwischen Tag 22 und Tag 26 die Schutzfunktion der Hautbarriere am schwächsten. Das erleichtert den Bakterien das Eindringen in die Haut und damit das Verursachen von Pickeln.
Deshalb kommt es in dieser Phase der Menstruation bei 44% der erwachsenen Frauen zu hormonell verursachter unreiner Haut.
Laura´s Slow Cosmetics® bieten deiner Haut natürliche Pflege, die sich deinen hormonellen Veränderungen anpasst und dir zu jedem Zeitpunkt strahlende Haut schenkt.
Fettende, unreine Haut und Pickel
Erlebe ursprüngliche Gesichtspflege
abgestimmt auf die hormonellen Veränderungen der Frau
Weitere Tipps und Tricks gegen Akne
- regelmäßige Gesichtsdampfbäder mit antibakteriellen ätherischen Ölen wie Salbei, Myrte, Vetiver, Teebaum
- konsequente Reinigung des Handydisplays und regelmäßiger Wechsel der Bettwäsche um den Kontakt der Haut mit Bakterien zu minimieren
- Pickel niemals Ausdrücken, da sonst umliegendes Gewebe beschädigt werden kann
- milde, porenöffnende Peelings
Trockene Haut
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abgestimmt auf die hormonellen Veränderungen der Frau
Weitere Tipps und Trickes gegen trockene Haut
- nicht zu heiß duschen bzw. Gesicht nur mit lauwarmen Wassr waschen
- jeden Tag ausreichend Flüssigkeit trinken
- auf austrocknende Gesichtsreiniger verzichten und stattdessen feuchtigkeitsspendende Gesichtswasser verwenden
- Haut nicht trocken reiben und aggressive Peelings vermeiden, denn das führt zu kleinen Hautverletzungen in die Bakterien leichter eindringen können
- Verzehr von unraffinierten, mehrfach ungesättigten Pflanzenölen, wie z.B. Leinöl, Traubenkernöl, Walnussöl